Mittwoch, 2. November 2011

FRIEDEN FÜR LIBYEN!

Solidaritätsbewegung für das von der NATO angegriffene Libyen


Frieden für Libyen!
- z.H. Herrn Kay Hanisch -
Postfach 1135
04741 Roßwein


                                                                                     Dresden, 20.10.2011


Frau
Uta Zapf
Mitglied des Deutschen Bundestages
Vorsitzende des Unterausschusses Abrüstung, Rüstungskontrolle
und Nichtverbreitung
Platz der Republik 1
11011 Berlin



Betrifft: Rücktrittsforderung aufgrund unhaltbarer Aussagen



Sehr geehrte Frau Zapf,

in einem Brief an unser Mitglied Hr. Friedrich Müller vom 28.9.2011 rechtfertigten Sie den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO gegen Libyen mit der Behauptung, die internationale Gemeinschaft berief sich dabei auf ihre Schutzverantwortung („Responsibility to Protect“). Diese Schutzverantwortung scheint sich aber offensichtlich nur auf einzelne Teile des libyschen Volkes zu erstrecken, bzw. auf Völker, die eine us-kritische Regierung haben, während die Regime im Jemen und in Bahrein ihre eigene Bevölkerung töten dürften. Ist dies so?

Sie erklären ausdrücklich, Sie befürworten den Einsatz, obwohl Ihnen offenbar bewusst ist, dass dieser dem internationalen Völkerrecht widerspricht, wie auch zahlreiche Völkerrechtler festgestellt haben. Auch die Verletzung der UN-Resolution 1973, welche eine Flugverbotszone rechtfertigt, aber keinen Regimewechsel, wurde für alle sichtbar missachtet. Ferner führen Sie aus, dass dieser Einsatz dem Schutz der Zivilbevölkerung dienen soll. Allerdings ist das Gegenteil der Fall!

Zum einen hatte es bis zu Beginn des Bombardements „nur“  wenige hundert Tote gegeben. Kurz vor Beginn des Bombardements war der Krieg schon so gut wie beendet und die Regierungstruppen standen bereits vor Benghasi. Durch den Einsatz zum „Schutz der Zivilbevölkerung“ wurde der Krieg um mehrere Monate in die Länge gezogen und die Opferzahlen auf mindestens 50.000 hochgetrieben. Diese Toten gehen damit zu großen Teilen auf die Kosten der NATO, ihrer Mitgliedsstaaten und ihres Satellitenregimes in Katar.


Die Behauptung, es hätte ein Völkermord wie in Ruanda drohen können, ist schon in das Reich der Verschwörungstheorie und Propagandamärchen zu verweisen.
Es gab keinerlei Hinweise auf einen geplanten Genozid – wie er zum Beispiel in Ruanda mit der Kampagne „Fällt die langen Bäume“ (gemeint waren die hochgewachsenen Tutsi) vorbereitet worden war.
Ghaddafis Äußerungen, die Aufständischen seien „Ratten“ etc. müssen unter dem Gesichtspunkt der extrem blumigen Ausdrucksweise der Araber im Allgemeinen und der Ghaddafis im Besonderen, betrachtet werden. Wir schlagen vor, künftig einen Arabisten zur Bewertung solcher Aussagen heranzuziehen, bevor man wieder darauflosbombt.
Doch nun, nachdem das neue Rebellen-Regime die Macht übernommen hat, hören wir plötzlich von schweren Menschenrechtsverletzungen, von Folter, Gefangenenlagern (deren Zahl sich mit 67 Stück unter dem neuen Regime im Gegensatz zur Ghaddafi-Zeit verzehnfacht hat!). Die Bevölkerung ist tatsächlich bedroht, aber durch jene Kräfte, welche die NATO an die Macht gebombt hat. Sowohl Anhänger des bisherigen politischen Systems als auch dunkelhäutige Minderheiten und Gastarbeiter aus Afrika werden systematisch massakriert. Hier sei Ihnen zur Lektüre der Bericht von Amnesty International anempfohlen.
Wo bleibt denn da Ihre „Responsibility to Protect“?

Selbst wenn man annimmt, dass die Bevölkerung in Benghasi im März 2011 bedroht gewesen wäre und man sie hätte schützen müssen, rechtfertigt das die Bombardierung ziviler Infrastruktur in Tripolis und anderen, weit vom Geschehen entfernten Städten?

Sehr geehrte Frau Zapf, Sie haben den Vorsitz des Unterausschusses für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung inne, sind also nicht irgendein Hinterbänkler, dessen Meinung einfach so von uns besorgten und verantwortungsbewussten Bürgern bei Seite gewischt werden kann.

Wir sehen nach Ihrem Schreiben an Hr. Müller nicht, dass Sie über die nötige Kompetenz und das Fachwissen, aber auch über das nötige Verantwortungsbewusstsein verfügen, um den Vorsitz des Ausschusses wahrzunehmen. Im Gegenteil, das Zurechtbiegen internationalen Rechts, so wie es politisch opportun scheint, ist eine sehr gefährliche Angelegenheit und es wird nicht lange dauern, bis man mit dem Artikel 26 des Grundgesetzes in Konflikt gerät, denn schließlich ist die BRD als NATO-Mitglied so oder so an diesem und ähnlichen Konflikten beteiligt.

Wir  fordern Sie daher unmissverständlich auf, vom Vorsitz des Unterausschusses zurückzutreten!

Mit freundlichen Grüßen,

Kay Hanisch

Ute Haese

Thomas Regenstein

Dr.-Ing. Rainer Harke


Inhaltliche Eckpunkte unserer  Solidaritätsbewegung:
1.) Sofortiger Stop der NATO-Bombenangriffe
2.) Das libysche Volk soll seine Gesellschaftsform und sein politisches System selbst bestimmen.
3.) Keine ausländischen Truppen in Libyen! Abzug aller NATO-Spezialkräfte, ausländischen „Militärberater“ und „privaten Sicherheitsfirmen“.
4.) Aufklärung über die wirklichen Kriegshintergründe, ebenso wie über die Propaganda der NATO und der westlichen Presse
5.) Den Opfern des Krieges – und zwar ungeachtet, auf wessen Seite sie stehen – eine Stimme und ein Gesicht geben!
6.) Wir fordern die Einhaltung des Artikels 26 des Deutschen Grundgesetzes, welcher einen Angriffskrieg unter Strafe stellt. Somit sind alle Handlungen, die den NATO-Krieg von Seiten der BRD unterstützen, sofort einzustellen!



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